2012

pg.22.08.2012 Nachdem seit der Öffentlichen Anfrage an den Bundesrat vom 03.August 2012 bis Datum keine Antwort erfolgte ist heute der amtierenden Bundespräsidentin Frau Eveline Widmer-Schlumpf die Öffentliche Anfrage unter        E-Mail: info@gs-efd.admin.ch gesendet worden.


          BUNDESRÄTLICHE REFORMBESTREBUNGEN

pg.03.08.2012 SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT Gutachten von Prof .Dr. jur. Dr. rer .publ. hc, LL.M Cambridge) Daniel Thürer, em. Professor der Universität Zürich  über erwünschte Reformbestrebungen zwischen der Europäischen Union EU nach einem Papier des EU-Rates an die EFTA Staaten vom 14.Dezember 2010.

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin
Sehr geehrtes Bundesratskollegium
Sehr geehrte Bundesversammlung

Zur Bundesfeier 2012 ist der Redaktion Klartext-Arena ein Hinweis  zugegangen, wonach  auf google.ch unter www.weltwoche.ch ein Gutachten von Prof .Dr. Dr. hc. Thürer, em. Prof. der Universität Zürich  an den Bundesrat zu lesen sei – welches der Bundesrat für Geheim erklärt habe und dem Parlament vorenthalten habe.

Mit der Publikation auf google.ch ist das Gutachten jedermann zugänglich und es ist deshalb im öffentlichen Interesse  wenn der Bundesrat zu Fragen der souveränitätspolitischen, staatspolitischen- und institutionellen Reformbestrebungen des Bundesrates das Volk und die Bundesversammlung informiert.
1.
Trifft es zu das der Bundesrat souveränitätspolitische, staatspolitische- und institutionelle Reformbestrebungen nach dem publizierten Gutachten auf google.ch unter www.weltwoche.ch anstrebt und das Gutachten von Dr. Dr. h.c. Daniel Thürer für geheim erklärte?
2.
Trifft es zu das der publizierte Inhalt des Gutachtens über google.ch unter www.weltwoche.ch mit dem Original des Gutachtens an den Bundesrat übereinstimmt?
3.
Trifft es zu das nach  einer Schrift des EU-Rates von der Europäischen Union ( EU ) an die EFTA Staaten vom 14.Dezember 2010 und nach der Publikation über google.ch der Bundesrat  das Gutachten an den Gutachter  in Auftrag gab?

Die Fragen stützen sich auf die geltende Bundesverfassung BV Art 2; Art.6; Art.42; Art.54; Art.136 in Verbindung mit BV Art.148; Art.180 und Art.184.

Der Bundesrat wird nach BV Art.180 aufgefordert die  Öffentlichkeit über das Vorgefallene zu informieren da es im Interesse von Volk und Ständen ist.

Peter Gambon

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