pg. 31.12.2013 Die Organe und Behörden von Bund und Kantone sind nach den aktuellen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der nationalen und internationalen Forderungen und Entscheidungen im Widerspruch zur geltenden Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Die Entscheidungsträger und Verantwortlichen von Bund, Kantone und Bundesverwaltung verlassen immer mehr die Wege, den Zweck und das Ziel der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie bewegen sich auf dem Wegenetz der nationalen und internationalen Organe und Organisationen mit deren Ungleichbehandlung in Regulierung-, Bank- und Steuerfragen wie es im Fall der USA-Amerikaner zum Schaden des Schweizervolkes angewendet wird, da die Organe und Behörden des Bundes offensichtlich nicht mehr die Zivilcourage besitzen die gleichen Forderungen den USA-Amerikanern zu präsentieren.
Vergleichbar mit Leuten die ohne Grundkenntnisse ein Labyrinth mit einem komplizierten Wegenetz von Sackgassen und Verzweigungen betreten, die viel Irrungen und Verwirrungen auslösen da die meisten Leute sich nicht mit der Organisation vom Labyrinth befasst haben.
Der Bund, die Kantone und die Parlamente mit ihren Verwaltungen vertreten im In- und Ausland eine Werteordnung die nicht mehr dem Geist des Bundes von Schweizervolk und Kantonseinwohner nach der Präambel und dem Zweck und dem Ziel der Bundesverfassung entspricht.
Die Bundesräte und die Bundesversammlung mit ihren zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat lassen sich zum politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Spielball der USA-Amerikaner, der EU- Union und den internationalen Organisationen degradieren.
Anstatt die Werteordnung, den Zweck und das Ziel der geltenden Bundesverfassung mit den Volksentscheidungen nach den Verträgen rechtstaatlich und völkerrechtlich durchzusetzen.
Wie sie es vor ihrem Amtsantritt mit der Eidesformel oder dem Gelübde vor der vereinigten Bundesversammlung geschworen oder gelobt haben.
Nach der EIDESFORMEL:
„ Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“
Nach der GELÜBDEFORMEL:
„ Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu achten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“
Wenn die Amtsträger ihren Schwur oder ihr Gelöbnis auf die Verfassung und Gesetze nicht mehr achten oder gewissenhaft erfüllen können sind sie für das Schweizervolk und die Kantone nicht mehr tragbar. Deshalb kann von der vereinigten Bundesversammlung verlangt werden das sie in einem solchen Fall die gesetzlichen Vorgaben für eine Amtsenthebung eines Bundesrates beschliessen bevor eine Partei oder das Schweizervolk über eine Initiative oder Teilrevision der Bundesverfassung eine solche Amtsenthebung beschliessen.
Peter Gambon