2009

 

pg.25.10.2009 Die frostigen Beziehungen zwischen Lybien und der Schweiz sind in beiden Ländern hausgemacht.

Mit ihrem bisherigen Verhalten erfüllen die Verantwortlichen und die Repräsentanten von Lybien und der Schweiz nicht die Deklaration über die völkerrechtlichen Grundsätze der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Staaten und Völkern vom 24.Oktober 1970 - Resulation der UNGeneralversammlung, UN-Dos.2625 (XXV)

Es ist unverständlich und nicht nachvollziehbar das die Verantwortlichen und Repräsentanten beider Staaten ihre Beziehungen mit unüberlegten, politischen Handlungen belasten und Anlass zum Vorwurf der Missachtung der UN-Resulation geben.

Die Repräsentanten und Verantwortlichen von Lybien und der Schweiz werden deshalb aufgefordert die Deklaration zu erfüllen und ihre staatlichen Beziehungen zum wohle beider Länder zu normalisieren.

Peter Gambon