pg.21.03.2022 Der Uno-Rassismus-Ausschuss ist ein Fremdkörper für das schweizerische Rechtssystem. Der Bundesrat wollte damals den Uno-Rassismus-Ausschuss anerkennen. Das Gremium tagte geheim. Jedermann könnte vor dieser Instanz behaupten er oder sie seien rassistisch behandelt und diskriminiert worden.
Eine Beschwerdeführein oder ein Beschwerdeführer brauchte dafür keinen Gerichtsentscheid - sie mussten nur behaupten, Opfer zu sein. Alle möglichen und unmöglichen Vorfälle wären vor die UNOI-Instanz gezogen worden: Berufliche Nichtanstellungen, Gerichtsentscheide, Verwaltungsverfügungen und Nichteibürgerungen.
Eine Gefahr für Rechtssysteme wie sie die Schweizerische Eidgenossenschaft hat. Das internationale Recht ist nicht ungefährlich.
Autor Peter Gambon, Davos Dorf, Schweiz, Europa.