pg.In den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserroden, Appenzell Innerroden, Bern, Glarus und Luzern bekommen Versicherte zu wenig Prämienverbilligungen. Klartext-Arena stützt sich dabei auf einen Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit. Alle Steuerpflichtigen Schweizer und Schweizerinnen müssen nach den Gesetzen und Verordnungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden ihre Steuerpflichten erfüllen. Es ist deshalb Rechts-, Gesetz- und Verordnungswidrig wenn die Kantone den Versicherten zu wenig Prämienverbilligungen bezahlen. Die Steuerpflichtigen und Versicherten bezahlen in der Regel pünktlich ihre Abgaben und Steuern. Autor Peter Gambon, Davos Dorf, Schweiz, Europa.