pg.09.04.2020 Im Zusammenhang mit Ostern - Coronavirus beschwört Bundesrat Berset via Pressekonferenz alle Einwohner in der Schweiz die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit einzuhalten.
Sollten die Einwohner sich nicht an die Empfehlungen des Bundesrates halten, droht der zuständiige Bundesrat nächste Woche mit schärferen Massnahmen.
Grundsätzlich darf kein Bundesamt oder kein Bundesrat den Einwohnern und Schweizer Bürger am Wohnort in der Schweiz mit Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus androhen weil sie keine ärztlich geschulte Kenntnisse über Coronavirus haben und deshalb auch keine Empfehlungen erteilen können.
Der Coronavirus fällt unter die ärztliche Wissenschaft und Kompetenz.
Der Coronavirus gibt dem Bundesamt für Gesundheit nicht das Recht und die Vollmacht gegen das geltende Bundesrecht. die Gesetzgebung und Verordnungen zu handeln weil das Coronavirus nicht unter das Notrecht fällt.
Das sollten eigentlich die Verantwortlichen Bundesräte und Bundesämter wissen und entsprechend handeln zum wohle der Schweizer Einwohner.
Autor Peter Gambon, Davos Dorf, Schweiz, Europa.