pg .01.11.2016 Immer wieder werden Wasserkraft Projekte von den Umweltorganisationen WWF, Pro Natura, dem Schweizer Fischerverband und der Greina Stiftung mit Beschwerden an das Bundesgericht behindert oder verhindert.
Wenn das 120 Millionen Wasserkraft Projekt in der Talschaft Lugnez für viele Jahre von den Umweltorganisationen behindert oder verhindert wird werden die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Talschaft Lugnez und des Kantons Graubünden geschädigt da die Umweltorganisationen die direkten politischen und wirtschaftlichen Interessen behindern und verhindern.
Beim Bundesgericht in Lausanne fällt immer mehr auf, dass sie den Umweltorganisationen mehr Gehör schenken als den Wasserkraft- und Energielieferanten.
Das Bundesgericht ist weit weg von der realen Wasserkraft, der Wasserkraftprojekte und der Energiegewinnung für die Industrie, das Gewerbe und dem Schweizervolk.
Es wäre Zeit das Bundesgericht mit mehr Richter mit gewerblicher und industrieller Ausbildung zu besetzen. Es gibt genug Rechtsanwälte und Juristen welche die Bundesrichter beratend begleiten können.
Autor Peter Gambon, Davos Dorf, Schweiz, Europa