pg.04.01.2016 Die bundesrätliche und parlamentarische Aussenpolitik wird für die Schweiz immer mehr zum Problem Nr.1 da sie immer öfter im Widerspruch zur geltenden Bundesverfassung und der Volksrechte des Schweizervolkes steht.
Es stellt sich deshalb die Frage weshalb der National- und der Ständerat unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen keine Totalrevision der Bundesverfassung vornimmt?
Autor Peter Gambon, Davos, Schweiz