pg.18.11.2014 Die direkte Volksdemokratie in der Schweiz ist für das Schweizervolk genau so wenig verhandelbar mit der EU wie eine Verhandlung der EU mit der Schweiz über die Personenfreizügigkeit in Europa.
Wenn die EU ein gutes Verhältnis mit der Schweiz haben will müssen die Verhandlungen zu einem konkreten Ergebnis über die Schweizer Volksdemokratie und die europäische Personenfreizügigkeit für die Volksabstimmung dem Schweizervolk vorgelegt werden.
Damit kann die Europäische Union und die Schweiz beweisen das in Europa konföderale oder föderale Länder und die Subsidiarität unter einem Dach für gemeinsame Ziele in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihren Platz haben.
Die geltende Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die entsprechende Gesetzgebung und das nicht widersprechende Völkerrecht zur Schweizer Verfassung geben dem Schweizervolk das Recht ihre Grundrechte, Grundfreiheiten und Souveränität mit friedlichen, militärischen und polizeilichen Mitteln zu verteidigen wenn gegen den Zweck und das Ziel des Bundes gehandelt wird.
Peter Gambon