2014

pg.15.11.2014 In Presse, Medien und SRF1-Arena schreiben, reden und argumentieren Volk und Volksvertreter mit Experten und Fachleuten mit oder ohne Fachkompetenz für oder gegen Gold, Geld und Geist.

Das ist gut für uns alle. Für die Schweiz und das Schweizervolk das auch über das Gold, für oder gegen die Gold-Initiative in der Volksabstimmung am 30.November 2014 abstimmen kann.

Als Eigentümer der gelagerten Goldbarren in der Schweiz kann die Nationalbank und die Schweizerischen Eidgenossenschaft mit entsprechenden Entscheidungen nach der geltenden Bundesverfassung in Notzeiten für Land und Volk über die Goldbestände bestimmen und verfügen.

Als Eigentümer und Besitzer der gelagerten Goldbarren in einem Land im Ausland kann die Nationalbank und die Schweizerische Eidgenossenschaft nur in Abstimmung mit den Gesetzen und Interessen des betreffenden Landes im Ausland bestimmen und verfügen.

Wenn das betreffende Land in einer politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Notlage sind und berechtigte oder unberechtigte Forderungen gegen die Nationalbank und die Schweizerische Eidgenossenschaft mit einer Blockade, Pfändung, Verwendung oder Verrechnung der gelagerten Goldbarren im Ausland rechnen.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Schweiz als Eigentümer und Besitzer ihrer gelagerten Goldbarren in einem Land im Ausland nicht mehr verfügen und bestimmen konnten.

Die SNB Schweizer Nationalbank und das EFD Eidgenössische Finanzdepartement werden aufgrund der Kompetenz und den Vorgaben nach der geltenden Bundesverfassung und den gesetzlichen Bestimmungen über die gelagerten Goldbarren in der Schweiz und im Ausland

am besten unter  www.snb.ch/de  und www.efd.admin.ch   darüber Auskunft geben.

Peter Gambon