pg.19.11.2013 Der Bundesrat und das Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben seit 2009 steuerliche Betreuungsabzüge nur den Familien gewährt, die ihre Kinder fremd und gegen Bezahlung betreuen lassen.
Familien die ihre Kinder selbst betreuen sind seit 2009 vom steuerlichen Betreuungsabzug ausgeschlossen worden und Familien die ihre Kinderbetreuung mit einer Reduktion des Arbeitspensums oder mit Grosseltern selbst betreuen sind vom steuerlichen Betreuungsabzug ebenfalls ausgeschlossen worden.
Gestützt auf Art.139 Absatz 5 der Bundesverfassung soll mit der Volksinitiative vom 12.Juli 2012 der steuerliche Betreuungsabzug allen Familien gewährt werden. Über welches Volk und Stände am 24.November abstimmen werden.
Der neue Art.129 Absatz 4 über den steuerlichen Betreuungsabzug in der Bundesverfassung bestimmt:
„ Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.“
Es ist bekannt das Bundesrat und Parlament nicht für alle Familien steuerliche Betreuungsabzüge gewähren wollen.
Dafür gewähren sie den internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) 10 Milliarden Steuergelder und anderen Organisationen hunderte Millionen Steuermittel mit dem Ergebnis das die hohen Geldleistungen in keinem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage ob der Bundesrat und das Parlament soweit vom Volk als Volksvertreter abgehoben sind, dass sie keine Verhältnismässige und objektive Sicht über den Zweck und das Ziel der Schweizerischen Eidgenossenschaft mehr haben.
Offensichtlich hat das Schweizervolk keine realen Menschenkenntnisse mehr die sie in die Lage versetzten in den Bund Volksvertreter zu wählen welche vom Volk nicht abgehoben sind und den Zweck und das Ziel des Bundes als oberste Maxime ihrer Volksvertretung betrachten.
Peter Gambon
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