pg.23.11.2013 Seit dem wintersicheren RHB-Vereinatunnel  zwischen Klosters  im Prättigau und  Susch  im Unterengadin hat der Kanton Graubünden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft  die Auflage erhalten den Verkehrsweg über den Flüelapass  zwischen Davos-Dorf  und Susch von November bis Mai zu sperren und den kantonalen Winterdienst einzustellen.

Seit über 10 Jahren haben die Gemeinde Davos und der Kanton Graubünden beschlossen eine längere Offenhaltung des Verkehrsweges über den Flüelapass zuzulassen und deshalb mit dem Zweckverein „Pro Flüela“  vertraglich abgemacht die Offenhaltung und den Winterdienst ab November bis anfangs Januar zu überlassen und danach von anfangs Januar bis Mai den Flüelapass zu sperren und den Winterdienst einzustellen.

Der Verein „Pro Flüela“  erhält für die Offenhaltung und den Winterdienst des Verkehrsweges über den Flüelapass zwischen November und anfangs Januar in den letzten 10 Jahren von der Gemeinde jährlich CHF 30`000.— Steuergelder und vom Kanton Graubünden jährlich CHF 90`000 Steuergelder.

Die Steuerausgaben der Gemeinde Davos  und des Kanton Graubünden für die Offenhaltung des Verkehrsweges über dem Flüelapass zwischen November und Mai sind unter Berücksichtigung der wintersicheren Verbindung durch den Vereinatunnel zwischen Klosters und Susch und den Auflagen und Weisungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Verkehrsweg über den Flüelapass während dieser Zeit zu sperren und im Zusammenhang mit den Finanzsparmassnahmen der Gemeinde Davos und des Kantons Graubünden  nicht mehr tolerierbar und inakzeptabel.

Der Vereinatunnel  ist von der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Volksabstimmung  für den wintersicheren Zugang zwischen dem Prättigau/Davos und dem Engadin mit Auflagen für den Kanton Graubünden über den Vollzug der Wintersperre beschlossen

Auflagen oder Weisungen  sind dazu da sie zu erfüllen.

Die Gemeinde Davos und der Kanton Graubünden spart  im Zusammenhang mit ihren Finanzsparmassnahmen in Bildung, Soziales, Familie, Schulen und Kommunen wo sie können. Wenn es aber um  Ziele und  Zwecke wie die Wintersperre über den Flüelapass  handelt  werden hohe Beträge an Steuergelder verschwendet.

Offensichtlich bekommt die Gemeinde Davos und der Kanton Graubünden von den Steuerpflichtigen so hohe Steuereinnahmen das sie sich immer noch unnötige Ausgaben leisten können.

Offensichtlich haben die Finanzbehörden, Finanzaufsicht und die Finanzkommissionen der Gemeinde Davos und des Kantons Graubünden ihre Probleme zwischen nötigen und unnötigen Ausgaben zu entscheiden.

Peter Gambon