pg. 09.12.2013 Es gehört offenbar bald zur Tagesordnung das der Bundesrat und die Parteien die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Landesinteressen den bundesrätlichen oder parteipolitischen Interessen opfern, da sie strittige Sachfragen mit oder ohne Berater im öffentlichen Raum über die Presse und den Medien austragen.
Es ist nicht im Landesinteresse der Schweizerischen Eidgenossenschaft wenn die gewählten und vereidigten Bundesräte und Parlamentarier als Volksvertreter strittige Sachfragen über die Presse und Medien austragen.
Die Eidesformel und die Gelübdeformel auf die Verfassung lauten:
EIDESFORMEL:
„Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“
GELÜBDE FORMEL:
„Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu achten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“
Der heutige Zeitgeist vieler Volksvertreter von Bundesrat und Parlament drängt es offenbar immer mehr strittige Sachfragen über die elektronischen Kommunikationsmittel der Presse und Medien im öffentlichen Raum verbreiten zu müssen.
Die schweizerischen Landesinteressen sind nicht dazu da strittige Sachfragen des Bundes im öffentlichen und privaten Raum auszutragen. Damit werden sie nicht geschützt und bewahrt sondern geschädigt.
Es müssen deshalb die gewählten und vereidigten Bundesräte und die National- und Ständeräte daran erinnert werden, das sie als Volksvertreter mit ihrem Eid auf die Bundesverfassung verpflichtet haben die Landesinteressen der Schweiz nach innen und aussen zu schützen und zu bewahren.
Wenn ein gewählter und vereidigter Volksvertreter sich nicht an die Eidesformel oder an die Gelübdeformel halten kann oder will und damit die Landesinteressen nach aussen und innen nicht mehr erfüllen kann und deshalb das Wohle der Landesinteressen nicht mehr schützen und bewahren kann ist es Zeit für den Rücktritt.
Peter Gambon