2013

pg.14.12.2013 In der Schweiz, in den Kantonen, Städten und Gemeinden leben tausende, misshandelte und vernachlässigte Kinder in tagtäglicher Angst, Schrecken und Hilfslosigkeit vor der Drogen- und oder Medikamentenabhängigen unter Alkohol stehender in psychiatrisch oder psychologischer Behandlung stehender Mutter die als Alleinerziehende, Getrennt Lebende oder Geschiedene von den zuständigen Gerichten das Sorgerecht oder die Erziehungsvollmacht über ihre Knaben und Mädchen erhalten haben oder erhalten.

 Im Wissen über die persönliche Situation solcher Mütter ist es in der Schweiz gerichtliche Praxis das Drogen- und oder Medikament abhängige und auch unter Alkohol stehende Mütter in psychiatrischer- oder psychologischer Behandlung stehende Mütter das Sorgerecht oder die volle Erziehungsberechtigung für ihre Kinder erhalten. Im Wissen das solche Mütter gar nicht in der persönlichen Lage sind ihren Knaben und Mädchen die Elementaren Bedürfnisse geben zu können.

Nach der fachlichen Betrachtung über das Kindeswohl werden für die kindliche Entwicklung nach der öffentlich zugänglichen Schrift über die „ Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung“ differenzierte Betrachtungsweisen zur Kindeswohlgefährdung von den Verfasserinnen:

Frau Claudia Hengstler. Pädagogin, MAS FH Systemisch-lösungsorientierte Beratung und
Frau Uta Reichert Oppitz, Psychologin SBAP, Psychotherapeutin bca

Für die Praxis von Eltern, Vormundschaft-, Sozial- und Gerichtsbehörden gemäss Gesetz über das Kindeswohl nach Art.302 ZGB (SR 210) über die elementaren Bedürfnisse kindlicher Entwicklung empfohlen:

1.

Körperliche Bedürfnisse:

Essen, Trinken, Schlaf-Wach-Ruhe-Rhythmus, Zärtlichkeit, Körperkontakt.

2.

Schutzbedürfnisse:

Schutz vor Gefahren, vor Krankheiten, vor Witterungseinflüssen, vor emotionalen Unsicherheiten und Angst.

3.

Bedürfnis nach Bindung und Beziehung:

Einfühlungsvermögen, Kontinuität und Zugewandtheit in der Beziehung und im Dialog. Eingehen auf die jeweiligen Kommunikationsmöglichkeiten des Kindes, Sicherheit in der Zugehörigkeit zur Familie.

4.

Bedürfnis nach Wertschätzung:

Anerkennung als seelisch und körperlich wertvoller Mensch, Respekt, Zärtlichkeit, Elternliebe, Wertschätzung als autonome Person.

5.

Bedürfnis nach Anregung, Spiel und Leistung

Angemessene Förderung mit Anregungen, Unterstützung beim Erleben und Erforschen, adäquate Zielvorgaben.

6

Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung und Selbstwirksamkeit

Hilfeleistung bei der Bewältigung von Entwicklungsschritten, Angst und Enttäuschung, Unterstützung eines positiven Selbstbildes, Begleitung in zunehmende Eigenständigkeit und Wahrnehmung der persönlichen/individuellen Bedürfnisse.

Die Definition zu den sechs Bedürfnissen über die Bedürfnisse kindlicher Entwicklung kann der Leser unter www.google.com unter „Erscheinungsformen von Kindswohlgefährdung“ lesen oder herunterladen oder beim Kinderschutzzentrum St.Gallen, In Via-Fachstelle Kinderschutz, Falkenstrasse 84, 9006  St.Gallen, Telefon: 071 243 76 01/02  Faxnummer:  

071 203 76 52  E-Mail marco.fischer@kispisg.ch  oder E-Mail invia@kszsg.chwww.kszsg.ch

Hinzu kommt das der www.woerterseh.ch Verlag der Verlegerin Frau Baumann-von Arx  mit der Herausgabe des Buches „ Platzspitzbaby“ die Erlebnisse einer Betroffenen, Frau Michelle Halbherr erzählen lässt, was sie für eine Passion als Kind und Jugendliche mit einer Drogenabhängigen Mutter welche das Sorgerecht über sie erhalten hatte alles erleben musste welches uns alle zum Nachdenken über das Kindeswohl bringen sollte.

Peter Gambon


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