2013

pg. 05.05.2013 Die Glarner werden an ihrer Landsgemeinde nicht daran herumkommen ihren Regierungsräten das Schlusswort an der Landsgemeinde vor der Abstimmung zu Abstimmungsthemen zu entziehen um den direktdemokratischen Volkswillen nicht noch von einem Regierungsrat für oder gegen ein Abstimmungsvorlage in deren Sinne aussetzen zu lassen. Jeder Regierungsrat hat die Möglichkeit zuerst zu Abstimmungsvorlagen an der Landsgemeinde seine Sicht darzulegen um damit nicht die direktdemokratische Abstimmung über für oder gegen ein Abstimmungsthema mit seinem Schlusswort zu beeinflussen oder zu stören.

Die Glarnerinnen und Glarner stimmen heute auch  über ihre Angelegenheiten an der Landsgemeinde ab.

Für ihre Abstimmung und Entscheidung über Abstimmungsvorlagen an der Landsgemeinde brauchen die Glarnerinnen und Glarner heute keine Regierungräte und kein Parlamentarier die das Schlusswort vor der Abstimmung zu Abstimmungsvorlagen haben.

Peter Gambon