pg. 26.12.2013 Die bundesrätliche Weihnachtsbescherung unter Federführung von Bundesrat Alain Berset ist die Ankündigung der Abschaffung aller Witwenrenten der Schweizerbürger und der Erhalt der Witwenrenten des Bundesrates nach der Grossreform ab dem Jahr 2020.
So sehen die derzeitigen Bundesräte der Schweiz aus.
So sieht Bundesrat Alain Berset vom Eidgenössischen Departement des Innern aus der mit seiner Grossreform über das Parlament die Witwenrenten der Schweizerbürger abschaffen will und die Witwenrenten des Bundesrates erhalten will.
Die AHV-Witwenrenten der Schweizerbürger beträgt heute für Frau oder Mann maximal CHF 22`464.
Die Witwenrenten der Bundesräte beträgt heute für Frau oder Mann maximal CHF 133`000.
Die Ruhegehälter der Alt-Bundesräte betragen heute CHF 222`000 die Hälfte der amtierenden Bundesräte.
Die Witwenrente für die Schweizerbürger ist vom Schweizervolk geschaffen worden damit die Familien oder Witwen nicht in Not und Elend leben müssen.
Nach dem derzeitigen Gesamtbundesrat unter dem federführenden Alain Berset sollen die Witwenrenten der Schweizerbürger abgeschafft werden und die Witwenrenten der Bundesräte erhalten bleiben.
Es zeigt dem Schweizerbürger einmal mehr mit welcher Gesinnung der heutige Bundesrat die Wohlfahrt der Schweizerbürger behandelt.
Hinzu kommt, dass nach dem Schweizer Sonntags Blick das AHV-Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht werden soll und der Rentenumwandlungssatz von heute 6,8 auf 6,0 reduziert werden soll.
Nebst der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre soll bis zum Jahr 2030 sieben Milliarden CHF mit der stufenweisen Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Grossreform als nicht zweckgebundene Einnahme die Bundeskasse füllen.
Der heutige Bundesrat ist dem Gleichnis vom ungerechten Richter nach dem Neuen Testament; Lukas 18.1-6 vergleichbar –aber mit umgekehrte Absichten –da Sie die Witwenrenten der Schweizerbürger abschaffen wollen und ihre eigenen bundesrätlichen Witwenrenten erhalten wollen.
Ein Bundesrat der sich nicht für die Wohlfahrt der Schweizerbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft einsetzt, sondern nur an ihre eigene persönliche Wohlfahrt denkt und handelt wie es die Bundesräte mit der Behandlung der Witwenrente beweisen, muss das Parlament und das Schweizervolk die Gleichbehandlung von Bundesrat und Schweizerbürger verlangen und die Privilegien und Sonderbehandlungen des Bundesrates abschaffen.
Peter Gambon
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