Die schweizerische Wettbewerbskommission hat nach news.admin.ch bei sieben Sanitärgrosshändlern in den Kantonen Aargau, Bern, Uri, Waadt und Wallis Hausuntersuchungen durchgeführt.
pg. 23.11.2011 Nach der Nachricht hat die Wettbewerbskommission eine Untersuchung gegen 10 Sanitärgrosshändler eröffnet die offenbar gegen die gesetzlichen Wettbewerbsbestimmungen gehandelt haben.
Grundsätzlich haben alle KMU, Firmen und Konzerne sich an das gesetzliche Regelwerk zu halten und bei Verletzung des Regelwerkes hat die Wettbewerbskommission zu handeln.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage ob es im Sinne der Gesetzgeber, der Konsumenten und der Wirtschaft ist wenn die Wettbewerbshüter eine Nachricht über eine Untersuchung über die gesetzlichen Wettbewerbsbestimmungen vor den Untersuchungsergebnissen der Öffentlichkeit mitteilt.
Nach Recht und Sitte ist es üblich das vor einem Untersuchungsergebnis oder einer Klage die Unschuldsvermutung gilt.
Es ist aufgrund einer Untersuchung unverständlich und nicht nachvollziehbar das der Berufsverband und 10 Sanitärgrosshändler ohne konkrete und abschliessende Untersuchungsergebnisse öffentlich an den Pranger gestellt werden. Damit wird der Vorverurteilung Tür und Tor geöffnet und es können damit auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen in Mitleidenschaft geraten bevor die Untersuchungsergebnisse vorliegen. Damit kann aber auch der inländische Verkaufs- und Absatzmarkt der 10 Sanitärgrosshändler einbrechen was nicht im Sinne der schweizerischen Wirtschaftspolitik und der Steuereinnahmen ist. Es sei denn der Bund und die Kantone sind mit noch weniger Steuereinnahmen zufrieden als sie von der Wirtschaft bekommen. Daran werden die Arbeitgeber und Arbeitgeber und ihre Verbände keine Freude haben da jeden Tag Arbeitsstellen verloren gehen da die schweizerische Wirtschaftspolitik alles andere ist als wirtschaftsfreundlich.
Es stellt sich auch einmal mehr die Frage ob die rechtliche Verhältnismässigkeit gewahrt ist, wenn Nachrichten über Untersuchungshandlungen an die Öffentlichkeit gelangen ohne das konkrete Untersuchungsergebnisse, eine Klage oder Busse vorhanden sind.
Immerhin finanziert die Wirtschaft nicht nur die Gehälter der Arbeitnehmer sondern auch die Gehälter der Wettbewerbshüter mit ihren Steuerzahlungen und haben deshalb auch einen öffentlichen Anspruch dass bis zu den Untersuchungsergebnissen nach Recht und Sitte gehandelt wird.
Peter Gambon
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