pg.12.11.2009 Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht ( FINMA ) handelt gegen die verfassungsmässigen Grundsätze der Wirtschaft nach BV Art.94ff wenn sie Bonusregeln für die 12 grössten Banken und Versicherungen erlässt.

Sie verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung über die Regeln und Rahmenbedingungen für einen einheitlichen Wirtschaftsraum in der Schweiz und handelt deshalb zum Nachteil des Wirtschaftsraumes in der Schweiz.

Es zeigt sich immer mehr, dass die Handlungen der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht ( FINMA ) von den zuständigen Kommissionen ständig  überwacht und überprüft werden müssen, damit die rechtlichen und politischen Grundsätze der Gleichbehandlung der Wirtschaft gewährleistet bleibt und der einheitliche Wirtschaftsraum erhalten bleibt.

Es ist inakzeptabel wenn solche Ungleichbehandlungen geduldet werden. Es wäre deshalb Zeit, wenn die zuständigen Kommissionen die Handlungen der Finanzmarktaufsicht untersuchen und die notwendigen Massnahmen ergreifen.

 Peter Gambon