pg.15.11.2020 Die Bündner Zeitung vom 11.November 2020 schreibt auf Seite 12 Forum unter Leserbriefe  unter dem Titel: Leihmutterschaft bleibt furchtbar" Herr Braunschweig mit seinem Partner -habe Zwilligne.  Dies ist eine beschönigende Falschaussage.

Gleichgeschlechtige Paare haben keine gemeinsamen Kinder. Das ist keine Diskriminierung, das ist ein Naturgesetz. Deshalb können solche Gleichgeschlechtlige Verbindungen auch nicht als Ehe bezeichnet werden, weil sie nicht zur Gründung einer Familie führen. Deshalb ist die Forderung nach Gleichberechtigung nicht erfüllt werden.

Die biologische Natur der Menschen sind Mann und Frau nicht Gleichgeschlechtige Paare. Deshalb kann und soll es keine  Gleichberechtigung für solche Gleichgeschlechtige  Verbindungen geben.

Die Mehrzahl der Religionen sind gegen solche Gleichgeschlechtlige Verbindungen.

Autor Peter Gambon, Davos Dorf, Schweiz, Europa.