pg.01.08.2012 Am 1.August feiern die Schweizer ihren Nationalfeiertag in Erinnerung an den jahrhundertalten Einsatz der Vorfahren für die Freiheit seit dem Bund der Urkantone über die Mediation bis zur heutigen Schweizerischen Eidgenossenschaft in der europäischen Staatengemeinschaft.

Der Zweck und das Ziel der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist der Erhalt der Freiheit und die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes und der Schutz und die Rechte des Volkes, welches der Bund und die Kantone nach der geltenden Bundesverfassung erfüllen und durchsetzen müssen.

Seit dem Bund der Urkantone bis heute müssen sich der Bund und die Kantone mit politischen und wirtschaftlichen Einschränkungen der Freiheit, der Rechtswillkür und den Begehrlichkeiten von Fiskal- und Finanzinteressen von europäischen und nicht europäischen Staaten auseinandersetzen.

Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Die Rechtswillkür und die Begehrlichkeiten der Fiskal-, Finanz- und Kapitalinteressen der internationalen Staatengemeinschaft innerhalb und ausserhalb des Dollar- und  Eurowährungsraumes in- und ausserhalb der Schweiz ist Tatsache und Fakt trotz UNO Völkerrechts-Charta.

Offensichtlich fühlen sich die Bundesbehörden wie der Bundesrat, das Parlament und das Bundesgericht dem Recht der internationalen Organisationen wie  der EU-Union, der USA, OECD, G7, G20, IWF, Weltbank und dem Europäischen Gerichtshof mehr verpflichtet als dem nationalen Recht nach der geltenden Bundesverfassung und dem Wohl des Volkes und der Kantone in der Schweiz.

Das Volk bekommt bald in Volksabstimmungen der nächsten Monate und Jahre die Gelegenheit darüber zu entscheiden ob sie sich  dem internationalem Recht der vielen Organisationen mehr verpflichtet fühlen als dem nationalen Recht nach der geltenden Bundesverfassung und dem Wohl des Volkes und der Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Peter Gambon

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