pg.29.12.2012 Nach Online Fokus de hat der derzeitige SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück als  Finanzminister vom Bundesfinanzministerium zwischen dem 22.November 2005 und dem 27.Oktober 2009 über 1,8 Millionen EURO an die Wirtschaftsanwaltskanzei „ Freshfields Bruckhaus  Deringer" für ihre  Beratertätigkeit und Mitarbeit an mehreren Gesetzen für die Bankenrettung bezahlt.


Die Anwaltskanzlei ist für grosse Banken und Unternehmen tätig.

Es ist seit langem bekannt das viele Regierungen für die nationale und internationale Gesetzgebung auch Beratungen, Gutachten und die Mitarbeit von allen Wissenschaften, Kanzleien, Professoren und Universitäten ausserhalb der Regierungen oder Ministerien beiziehen, wenn für die Gesetzgebung dafür formelle und materielle Spezialkenntnisse es erfordern.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang immer die Frage ob ausserhalb der Regierung oder dem Ministerium und der Verwaltung eine solche Beratung,  Gutachten oder gar Mitarbeit nicht im Widerspruch zum geltenden Grundgesetz oder der Verfassung steht!

Davon kann ausgegangen werden da jede Regierung, Minister und Verwaltung stets dem Grundgesetz oder der Verfassung verpflichtet ist.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und das Bundesfinanzministerium die Berater- und Mitarbeitertätigkeit der  Anwaltskanzlei nach dem geltenden Grundgesetz überprüft haben und deshalb nicht im Widerspruch mit dem Grundgesetz stehen.

Peter Gambon

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