2012

pg.14.12. 2012 Das neue, bilaterale Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ist Geschichte. Die deutsche Regierung und der Bundestag stimmte mehrheitlich für und die Länderkammer mehrheitlich gegen das gut ausgehandelte Steuerabkommen.

Die Regierungen der beiden Länder bedauern den Entscheid der deutschen Länderkammer und die Banken und Handelskammern sehen ihre finanziellen und wirtschaftlichen Interessen in beiden Ländern gefährdet da sie sich national und international für das bilaterale Steuerabkommen bemühten.

Mit wenig Erfolg wie das Ergebnis zeigt.

Es scheint dass die deutsche Länderkammer die Kosten- Nutzen  Rechnung über das gut ausgehandelte Steuerabkommen vergessen oder nicht berücksichtigt hat. Dafür können sie aber sagen: Ausser Steuer-Spesen nichts gewesen.

Offensichtlich ist die Länderkammer nicht auf ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz angewiesen da sie mit gestohlenen Bankdaten aus der Schweiz besser bedient sind  und das Grundgesetz, die Rechtsprechung und Justiz von Deutschland solche gestohlenen Daten aus anderen Staaten duldet oder zulässt.

Viele Deutsche und Schweizer fragen sich was von einem Land und ihrer Rechtsprechung zu halten ist wenn sie Fiskaleinkünfte mit gestohlenen Bankdaten zulassen. Im Wissen das es sich um deutsche Steuerzahler handelt die den deutschen Staat schädigen.

Die deutschen Länder und die Bundesregierung und der Bundestag haben es in der Hand ihre Steuerpflichtigen an der Quelle zu besteuern und mit Steuerabkommen solche Steuerflüchtlinge auch mit einem bilateralen Steuerabkommen wie es das Steuerabkommen mit der Schweiz war entsprechend zu behandeln.

Peter Gambon