pg.11.07.2017 Kein freier Mensch in Europa verhüllt sein Gesicht. Jede Frau und jeder Mann schaut einander in das Gesicht. Das gehört zum europäischen Kulturraum. Wer in Europa das Gesicht verhüllen will gehört nicht zum freiheitlich  europäischen Kulturraum. Er oder Sie sind Leute aus einem anderen Kulturraum.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 01.Juli 2014 erklärt: " Die freiwillige oder aufgezwungene Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum steht im Konflikt mit dem freiheitlichen Zusammenleben in einer freien Gesellschaft. Die Gemeinschaft oder Zivilgesellschaft kann solche Verhüllung als Angriff auf das Recht zur freiheitlichen Lebensweise verstehen".

Das Verbot von Burka und Nikab im öffentlichen Raum ist deshalb Verhältnissmässig und verletzt weder die Religionsfreiheit noch die Meinungsfreiheit und ist auch keine Diskriminierung einer Frau. Es steht im Konflikt mit dem Verhüllungsverbot für Frauen und Männer.

Die Gesichtsverhüllung in Europa wird zunehmend  für krimminelle und politische Vergehen und Verbrechen benutzt das ist auf vielen Anlässen und Grossanlässen  in den europäischen Ländern zu beobachten.

Aufgrund dieser Entwicklung bleibt den Europäischen Ländern die enge Zusammenarbeit von Polizei- Militär- und Sicherheitskräften nicht erspart  damit sie wenn nötig mit allen Mitteln  gegen  alle Gewalttäter  vorgehen können und entsprechend ihrer Taten hart bestrafen.

Es kann und soll nicht sein das ein Anlass wegen Gewalttätter und Kriminelle in Europa aus Sicherheitsgründen nicht mehr durchgeführt werden kann.

Autor Peter Gambon, Davos Dorf, Schweiz, Europa